Eintritt

Infos Eintritt / Wiedereintritt

An wen muss man sich wenden, wenn man wieder in die Kirche eintreten will?

Der Weg (zurück) in die Kirche führt in der Regel über die Kirchengemeinde. Wenden Sie sich an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer – wer für Sie zuständig ist können Sie hier einer Liste entnehmen. Generell können Sie aber zu jedem Pfarrer/jeder Pfarrerin gehen oder zu einer „Kircheneintrittstelle“ (etwa an der Antoniterkirche in Köln).

Und was passiert dann? Es gibt ein gemeinsames Gespräch – der Verlauf ist so unterschiedlich wie die Menschen und ihre Motivationen es sind. Vielleicht kommt es zu weiteren Gesprächen oder es bleibt bei diesem.

Die Aufnahme erfolgt sodann durch Ausfüllen eines Antrages. Es besteht die Möglichkeit, die Aufnahme in einem Gemeindegottesdienst zu bekräftigen. Ob dies erfolgen soll ist Ihre Entscheidung.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?

Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?

Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern man dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Für weitere Informationen schauen Sie unter:
www.evangelisch.de/kompass/evangelischwerden